Ja. Das Bundesgericht hat entschieden, dass es zu den familiären Pflichten gehört, die Bestattungskosten zu bezahlen. Sollte der Verstorbene kein Vermögen hinterlassen, entbindet dies gemäss Bundesgericht den Ehegatten oder andere Unterstützungspflichtige wie beispielsweise Kinder nicht davon, die Kosten eines angemessenen Begräbnisses zu übernehmen, sofern diese dazu in der Lage sind.

Hinzu kommt: Verschiedene Gemeinden haben in ihren öffentlich-rechtlichen Bestattungs- und Friedhofsreglementen festgelegt, dass die Bestattungskosten zu Lasten der nächsten Angehörigen gehen – sofern der Nachlass nicht ausreichen sollte.