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K-Geld 02/2020
01.04.2020
Nein. Bei der Zahlung der Unfallversicherung handelt es sich um eine sogenannte Integritätsentschädigung. Solche Entschädigungen sind beim Bund und in allen Kantonen steuerfrei. Denn sie sind kein Ersatz für Arbeitseinkommen, sondern eine Entschädigung für gesundheitliche Nachteile.
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