Ja. Der Hypothekarvertrag muss über die neuen Eigentümer laufen. Das heisst: Wenn Sie eine Festhypothek haben, die noch drei Jahre weiterläuft, sollten Sie mit Ihrer Bank Kontakt aufnehmen. Fragen Sie die Bank, ob sie bereit ist, die laufende Hypothek auf Ihre Kinder zu übertragen. Einkalkulieren sollten Sie, dass Sie bei einer Nutzniessung die Liegenschaft weiterhin als Vermögen und den Eigenmietwert als Einkommen versteuern müssen. Auch die Hypozinsen müssen weiterhin Sie bezahlen, sofern Sie mit Ihren Kindern nichts anderes abmachen. Im Gegenzug können Sie die Schuldzinsen vom Eigenmietwert abziehen.
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Alles Wichtige zur Eigentumswohnung: Was gehört wem? Wer zahlt wie viel? Wie werden Beschlüsse gefasst? Wie funktioniert die Gemeinschaft? (4. Auflage, September 2020)
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