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Ja. Sie müssen die Wohnung in Ihrer Tessiner Steuererklärung angeben (Vermögenswert und Eigenmietwert), da Sie auch im Tessin Vermögens- und Einkommenssteuern bezahlen müssen. Zwischen dem Tessin und der Waadt wird anschliessend eine Steuerausscheidung stattfinden. Im Kanton Waadt müssen Sie keine separate Steuererklärung einreichen. Es genügt, wenn Sie dem Steueramt am Ort Ihrer Liegenschaft eine Kopie der Tessiner Steuererklärung schicken.
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