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K-Geld 05/2019
23.10.2019
Nein. Die Übertragung einer Liegenschaft aus einer Erbengemeinschaft an einen Erben löst in keinem Kanton die Grundstückgewinnsteuer aus. Sie wird aber lediglich aufgeschoben. Das heisst: Ihr Neffe muss bei einem späteren Verkauf des Hauses die Steuer auf der Basis der Steuerfaktoren Ihrer Eltern bezahlen.
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