Das hängt davon ab, wie viel Sie verdienen. Wenn Sie nach Erreichen des 65. Lebensjahres weiterarbeiten, gilt ein Frei­betrag von 16'800 Franken im Jahr, für den sie keine AHV-­Beiträge bezahlen müssen. Nur jener Teil des Erwerbseinkommens, der diesen Freibetrag übersteigt, ist beitragspflichtig.

Sie können allerdings wählen, ob Sie das ganze Einkommen der AHV-Pflicht unterstellen wollen. Dann muss auch Ihr Arbeitgeber weiter zahlen, und Sie könnten so allenfalls die Rente erhöhen. In diesem Fall müssen Sie auf den Zeitpunkt, an dem Sie sich endgültig pensionieren lassen möchten, eine Neuberechnung Ihrer Rente beantragen.