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K-Geld 02/2024
03.04.2024
Nein. Um zu ermitteln, ob jemand Anrecht auf EL hat, wird geprüft, ob das Vermögen die zulässige Schwelle von 100'000 Franken (für Alleinstehende) oder 200'000 Franken (für Ehepaare) übersteigt. Dabei werden selbstbewohnte Liegenschaften nicht berücksichtigt.
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