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K-Geld 06/2021
08.12.2021
Nein. Sie müssen in Ihrer Steuererklärung die tatsächlich bezahlten jährlichen Prämien eintragen – also die Bruttoprämien, reduziert um die jährliche Prämienverbilligung. Der Maximalabzug der Versicherungsprämien beträgt für Verheiratete beim Bund insgesamt 3500 Franken, im Kanton Basel-Stadt 5600 Franken.
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