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K-Geld 01/2022
02.02.2022
Nein. Bund und Kantone haben für das Einleiten eines Nachsteuerverfahrens 10 Jahre Zeit. Eine allfällige Nachsteuer festlegen müssen die Behörden bis maximal 15 Jahre nach der Steuerperiode. Das bedeutet: Es reicht, die Steuerunterlagen 10 Jahre aufzubewahren – ausser es läuft bereits ein Nachsteuerverfahren.
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