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K-Geld 03/2022
25.05.2022
Nein, wahrscheinlich nicht. Nach der ordentlichen Pensionierung gilt bei der AHV ein Freibetrag von 1400 Franken im Monat respektive 16800 Franken im Jahr. Auf diese Beträge müssen Sie also keine AHV-Beiträge bezahlen – lediglich auf jenen Teil des Erwerbseinkommens, der diesen Freibetrag übersteigen würde. Diese Einzahlungen würden Ihre Rente aber nicht erhöhen.
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