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30.07.2019
Ja. Dienstaltersgeschenke werden als Lohnnebenleistungen behandelt. Das hat das Bundesgericht kürzlich bestätigt (Urteil 2C_703/ 2017 vom 15. März 2019). In diesem Fall handelte es sich bei zwei der Beschenkten um ein Aargauer Ehepaar, das bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden war, als sie das Geld erhielten. Laut dem Bundesgericht bestand aber ein «enger Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis». Das Dienstjahresgeschenk von 32 500 Franken kostete das Ehepaar deshalb beim konkret anwendbaren Steuersatz 6322 Franken Einkommenssteuer statt 3870 Franken Schenkungssteuer.
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