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K-Geld 05/2019
23.10.2019
Nein, sofern Sie richtig vorgehen. Schenkungen an den Ehepartner sind in allen Kantonen steuerbefreit. Schenkungen an die Ex-Frau hingegen sind in vielen Kantonen steuerbar. Deshalb sollten Sie die Schenkung an Ihre Frau unbedingt noch vor der Scheidung vornehmen.
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