Inhalt
K-Geld 04/2020
25.08.2020
Nein. Einige Pensionskassen lassen die Versicherung eines Zusatzeinkommens zu. Bei der Pensionskasse des Bundes Publica kann aber nur das Einkommen versichert werden, das Sie beim Bund oder in bundesnahen Betrieben erwirtschaften.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden