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03.12.2020
Nein. Das bedeutet nur, dass die Summe der Verpflichtungen aktuell höher sein könnte als das Vermögen der Pensionskasse. Weil die Kasse nicht alle Renten aufs Mal auszahlen muss, ist das kein Problem. Sollte der Deckungsgrad allerdings unter 90 Prozent sinken, müsste die Pensionskasse Sanierungsmassnahmen einleiten. Das können höhere Beiträge des Arbeitgebers und der Angestellten sein. Zudem könnte die Kasse auf die Verzinsung des überobligatorischen Altersguthabens verzichten.
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