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K-Geld 05/2021
27.10.2021
Nein. Als Erwerbstätiger in Teilzeit, der keine Beiträge mehr in die Pensionskasse einzahlt, dürfen Sie noch höchstens 20 Prozent ihres Erwerbseinkommens (abzüglich AHV-Beiträgen) einzahlen. In Ihrem Fall ist das ein Fünftel von 4023 Franken, also 804 Franken.
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