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K-Geld 03/2024
29.05.2024
Nein. Bei einem Wechsel in die Selbständigkeit dürfen die Pensionskassen keine Voranmeldefrist für den Kapitalbezug festgelegen. Es ist aber vorgeschrieben, dass Sie das Geld innert eines Jahres ab dem Zeitpunkt beziehen, zu dem Sie Ihre Selbständigkeit aufgenommen haben.
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