Nein. Zahlen Sie besser zunächst das Maximum in die dritte Säule ein. Dieses Geld gehört garantiert Ihnen – oder geht im Todesfall an Ihre Hinterbliebenen über. Anders bei freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse: Hier bleibt das gesparte Geld oft in der Kasse, wenn jemand vor dem Rentenalter stirbt (K-Geld 5/2022).
Ihr Anlagehorizont bis zur Pensionierung beträgt noch mindestens 23 Jahre. Darum kommt für Sie eine 3a-Aktienlösung infrage.
Buchtipp
Was Sie über die drei Säulen wissen müssen. Was Sie das kostet und was Sie dafür erhalten.
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