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Nein. Die angesparten 3a-Gelder bei der Versicherung bleiben ja in der dritten Säule, wenn Sie das Guthaben auf ein 3a-Konto übertragen lassen. Das Geld muss erst bei der Auszahlung versteuert werden. Beachten Sie, dass Sie bei einer Kündigung der gemischten Versicherung nur den sogenannten «Rückkaufswert» erhalten. Das heisst: Sie bekommen in der Regel weniger Geld zurück, als Sie insgesamt eingezahlt haben.
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