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K-Geld 03/2021
26.05.2021
Letzte Aktualisierung:
27.05.2021
27.05.2021
Ja. Die AHV-Beiträge sind bis zum ordentlichen Pensionsalter fällig – unabhängig davon, ob man das massgebliche durchschnittliche Jahreseinkommen für die AHV-Maximalrente vor der ordentlichen Pensionierung erreicht hat. Das gilt sowohl für Einzelpersonen als auch für Ehepaare.
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