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K-Geld 02/2020
01.04.2020
Nein. Die Kosten für den Hauskauf können nicht von den Einkommens- oder Vermögenssteuern abgezogen werden. Trotzdem sollten Sie die entsprechenden Belege gut aufbewahren. Denn diese Ausgaben schmälern bei einem späteren Verkauf den steuerbaren Grundstückgewinn und reduzieren somit die Grundstückgewinnsteuer.
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