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Eine Schenkung ist für Sie vorteilhafter. Denn dadurch verringert sich Ihr Vermögen. Die Vermögenssteuer ist im Kanton Zürich stark progressiv. Das heisst: Jeder Franken, den Sie mehr besitzen, wird überproportional besteuert. Würden Sie Ihrer Tochter hingegen ein Darlehen gewähren, würde dies nichts an Ihrem Vermögen ändern. In der Steuererklärung wäre das liquide Vermögen kleiner, aber Sie müssten im Wertschriftenverzeichnis die Darlehensforderung gegen die Tochter aufführen. Das Vermögen bliebe somit gleich.
Für Ihre Tochter wäre die Schenkung übrigens steuerfrei. Direkte Nachkommen müssen im Kanton Zürich keine Schenkungssteuer zahlen.
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