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K-Geld 06/2023
06.12.2023
Nein. Selber bezahlte Krankheitskosten können Sie von den Steuern abziehen. Das gilt aber nur für den Betrag, der 5 Prozent des steuerbaren Einkommens übersteigt. So gesehen fahren Ihre Eltern mit einer tieferen Krankenkassenfranchise viel besser.
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z.Hd. Michael Krampf
Nicht in jedem Fall...falls zusätzliche krankheitsbezogene Kosten anfallen, welche von der KK nicht anerkannt werden, jedoch bei der Steuererklärung trotzdem in Abzug gebracht werden können (z.B. Zahnarztkosten, Brillen, Rolator, Batterien Hörgerät etc....), ist die 5% Schwelle schneller erreicht, als bei tieferer Franchise...d.h. je nach steuerbarem Einkommen und Grenzsteuersatz werden weitere krankheits- oder unfallbedingte Kosten durch tiefere Steuerbelastung eingespart.