Ja. Denn Ihre Kasse zahlt für Ihr Altersguthaben zurzeit 1,5 Prozent Zins pro Jahr. Falls es Ihnen trotz Ihrer Bemühungen nicht gelingen sollte, eine neue Stelle zu finden, haben Sie mit der Weiterführung der Pensionskasse bis 64 die Möglichkeit, eine Rente zu erhalten.
Die Alternative zur Weiterführung ist die Überweisung des Alterskapitals auf ein oder zwei Freizügigkeitskonten. Auf solchen Konten erhalten Sie zurzeit fast keinen Zins und zahlen zum Teil noch jährliche Kontogebühren. Wenn Sie keine Stelle mehr finden, haben Sie bei Freizügigkeitskonten keine Möglichkeit, sich das Geld als Rente auszahlen zu lassen. Dann müssen Sie zwingend das Kapital nehmen.
Unabhängig davon, ob Sie sich für die Weiterführung der Pensionskasse oder für Freizügigkeitskonten entscheiden: Wenn Sie wieder eine Arbeitsstelle antreten, bei der Sie unter das Obligatorium der beruflichen Vorsorge fallen, sind Sie verpflichtet, das Alterskapital in die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers einzubringen.
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