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Nein. Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte im Jahr 1984 zwar entschieden, dass eine Mittagspause von 40 Minuten zu Hause reiche, um sich selber das Essen zu kochen – weshalb ein Abzug nicht möglich sei. Diesen Entscheid kritisierte das Steuergericht des Kantons Zürich 2018 aber als «alten Zopf» und urteilte anders. Ihr Fall ist klar: Da Ihnen eine Mittagspause von lediglich 30 Minuten zur Verfügung steht, dürfen Sie die Kosten für die Verpflegung abziehen.
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