Inhalt
Nein. Das wäre freiwillig. Die Raiffeisenbank bezieht sich im Brief auf die Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung für die Prüfung von Krediten. Das hat mit dem Gesetz nichts zu tun.
Und in den Richtlinien der Bankiervereinigung kommt das Wort Steuererklärung nicht vor. Im Kapitel 10 steht lediglich, dass für die Überwachung des Kredits «relevante Dokumente zur persönlichen Situation des Kreditnehmers» vorhanden sein müssen.
Bei der Bankiervereinigung handelt es sich übrigens um einen privaten Verein.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden