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30.07.2019
Ja. Es ist zulässig, die Abzüge für Schuldzinsen und Renovations kosten nicht nur mit den schweizerischen Vermögenserträgen zu verrechnen, sondern auch mit denen im Ausland. In einem ersten Schritt teilt das Steueramt die Hypothekarzinsschulden anteilsmässig auf beide Liegenschaften in der Schweiz und in Griechenland auf. Reichen die Schweizer Vermögenserträge nicht aus, um die verbleibenden Schuldzinsabzüge sowie die Renovations und Unterhaltsabzüge zu decken, darf das Steueramt in einem zweiten Schritt die Erträge auf ausländischem Vermögen beiziehen. Und dazu gehört auch der Nettoeigenmietwert – also der Eigenmietwert nach Abzug der Unterhaltspauschale − auf Ihre Liegenschaft in Griechenland. So hat das Bundesgericht kürzlich in einem Zürcher Fall entschieden. Erst wenn auch diese Vermögenserträge nicht ausreichen, um die Kosten aufzufangen, kommt es zu einer Reduktion des steuerbaren Erwerbseinkommens.
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