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K-Geld 03/2022
25.05.2022
Nein. Abzüge beim Einkommen können Sie nur vornehmen, wenn die zu unterstützende Person erwerbsunfähig ist und ihren Unterhalt nicht selber bestreiten kann. Das ist bei Ihrer Schwester nicht der Fall, da es nicht um ihren Unterhalt geht, sondern um die Kosten für das Tier.
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