Inhalt
Nein. Als Privatperson kann man Verluste nicht vom Einkommen abziehen. Im Gegenzug muss man Gewinne auch nicht versteuern. Der Grund des Verlustes spielt dabei keine Rolle.
Beim Vermögen ist es anders: Durch den Verlust ist Ihr Vermögen um 40'000 Franken geschrumpft Also fallen dafür keine Vermögenssteuern mehr an – es sei denn, die bei Gerichten hängigen Klagen gegen den Bund wären erfolgreich und der Entscheid auf Wertlosigkeit der Anleihen müsste rückgängig gemacht werden.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden