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Nein. Nach einem Vorbezug aus der Pensionskasse für Wohneigentum sind freiwillige steuerwirksame Einkäufe erst wieder möglich, wenn der Versicherte den Vorbezug fürs Wohneigentum vollständig zurückgezahlt hat. Danach würde Ihre Frau auch die beim Bezug entrichtete Kapitalleistungssteuer ohne Zins zurückerhalten. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Frau den Beleg für die bezahlte Steuer vorweisen kann.
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