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Ja, indem Sie dem Restaurant ein zinsloses Darlehen gewähren. Dieses müssen Sie in Ihrer Steuererklärung auflisten. Am steuerbaren Vermögen ändert sich dadurch nichts. Das Geld fehlt zwar auf dem Konto, aber dafür haben Sie einen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens. Auch beim Restaurant ändert sich nichts: Das Darlehen erhöht zwar den Kontostand, aber auf der anderen Seite besteht die Verpflichtung zur Rückzahlung des Kredits.
Steuerlich ungünstiger wäre es für das Restaurant, wenn Sie das Geld schenken würden. Bei Schenkungen an Nichtverwandte gilt im Kanton Basel-Landschaft eine Freigrenze von 10000 Franken. Beträge, die darüber hinausgehen, müssen vom Beschenkten zu 30 Prozent versteuert werden. Das bedeutet: Wenn Sie dem Restaurant beispielsweise 20000 Franken schenken, muss es dem Fiskus 3000 Franken Steuern abliefern.
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