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Ja. Wenn Sie einen Teil Ihres Einfamilienhauses untervermieten, mindert das den Eigenmietwert. Denn dieser ist ja quasi der Mietzins, den Sie zahlen müssten, wenn Sie Ihr eigenes Haus mieten würden. Und wenn Sie einen Teil nicht beanspruchen, würde in einem Mietverhältnis Ihr Mietzins sinken.
Das heisst: Sie können den Eigenmietwert entsprechend der Untervermietung selber anpassen. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden kommt dafür folgende Formel zur Anwendung: Anzahl Zimmer plus 1. Die Zahl der fremdgenutzten Zimmer wird anschliessend durch dieses Resultat geteilt (in Ihrem Fall: 1 durch 6). Für Ihr Fünf-Zimmer-Einfamilienhaus, bei dem Sie ein Zimmer untervermietet haben, bedeutet das eine Reduktion des Eigenmietwerts um 16,66 Prozent. Andererseits müssen Sie in der Steuererklärung neu die Mietzinsen des Untermieters als Einkünfte eintragen.
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