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K-Geld 06/2019
04.12.2019
Ja. Die Pro Senectute etwa empfiehlt einen Stundenansatz von 25 bis 30 Franken. Dazu kommen die Spesen. Wenn Sie kein Honorar einsetzen, wird auf Begehren Ihrer Tochter allenfalls die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) einen Stundenansatz festlegen.
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