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K-Geld 04/2023
30.08.2023
Für den Bezug von 3a-Geld gilt jeweils das «ordentliche Pensionsalter», bei Ihnen also 64 Jahre und 6 Monate. Es sei denn, Sie sind darüberhinaus noch länger erwerbstätig. Dann könnten Sie den Bezug längstens weitere fünf Jahre aufschieben.
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