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Ja. Wechselt ein Betrieb seine Vorsorgeeinrichtung, ist dafür das Einverständnis des Personals notwendig. Arbeitgeber sind deshalb verpflichtet, die Angestellten über den Wechsel der Pensionskasse und seine Folgen zu informieren. Zudem muss die neue Pensionskasse die Versicherten über ihre Leistungen informieren. Diese sind im Pensionskassenreglement und auf dem individuellen Pensionskassenausweis ersichtlich.
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