Nicht unbedingt. Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt bei Krankheit und Unfall die Heilungskosten maximal bis zur Höhe des doppelten Schweizer Tarifs. Das Schweizer Gesundheitssystem ist sehr teuer. Deshalb reicht diese Deckung in nahezu allen Ländern aus – mit Ausnahme von wenigen Spezialkliniken, etwa in den USA. Die Differenz zum doppelten Schweizer Tarif müssten Sie dann selber bezahlen.
Falls Sie auch dieses Risiko ausschliessen wollen: Die meisten Krankenversicherer bieten eine Zusatzversicherung an, mit der die medizinisch notwendigen, durch die obligatorische Versicherung nicht gedeckten Kosten im Ausland versichert sind.
Der Versicherungsschutz bei Unfällen endet bei Kündigung oder unbezahltem Urlaub nach einem Monat. Sie können diese Deckung für wenig Geld mit einer sogenannten Abredeversicherung beim Unfallversicherer Ihres Arbeitgebers um maximal 180 Tage verlängern. Dann sind bei einem Unfall die Heilungskosten und bei Arbeitsunfähigkeit Taggelder sowie eine Invalidenrente versichert.
Schwieriger ist es, Taggelder und Renten auch im Krankheitsfall weiter zu versichern. Bei einem unbezahlten Urlaub können Sie eventuell in der betrieblichen Krankentaggeldversicherung verbleiben. Wenn Sie in dieser Zeit krank werden, bekommen Sie zwar kein Taggeld – aber Sie sind für diese Krankheit nach dem geplanten Wiedereintritt abgesichert.
Gegen Invalidität und Tod infolge einer Krankheit sind Angestellte in der Regel auch noch bei der Pensionskasse versichert. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, ob und wie Sie den Versicherungsschutz auch während der Zeit des Urlaubs behalten können. Am günstigsten ist es, wenn die Alterssparprämie sistiert und lediglich der Risikoschutz weitergeführt wird. Sie bezahlen dabei die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. Falls eine Weiterversicherung im Reglement der Pensionskasse nicht vorgesehen ist, kann eine private Versicherung den gewünschten Schutz bieten.
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