Ja. Bei Personen mit Wohnsitz im Ausland, die quellenbesteuert werden, fallen bei der Aufhebung eines 3a-Kontos ein zweites Mal Quellensteuern an. Diese zweite Steuer können Sie aber innerhalb von drei Jahren nach Auszahlung der Kapitalleistung zurückfordern. Dafür müssen Sie beim Sitz der Säule-3a-Einrichtung einen Antrag einreichen, der von den italienischen Steuerbehörden abgestempelt werden muss (Wohnsitzbestätigung in Italien). Dem Antrag müssen Sie ausserdem einen Nachweis beilegen, der zeigt, dass Sie in Italien Steuern zahlen. Erfüllen Sie diese Bedingungen, wird die zuständige kantonale Steuerbehörde die schweizerische Quellensteuer zurückerstatten.
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