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Ja. Bei den Postschatzscheinen handelt es sich um ein Darlehen, das Sie der italienischen Post gegeben haben. Dafür erhalten Sie regelmässig einen Zins. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass der Schuldner der Postschatzscheine, also die Post, den italienischen Steuerbehörden angeben muss, wem sie den Zins ausgezahlt. Im Rahmen des automatischen Informationsaustausches in Steuersachen, der seit Anfang 2017 zwischen der Schweiz und Italien gilt, gelangen Ihre Daten auch zu den Schweizer Steuerbehörden.
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