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K-Geld 06/2020
02.12.2020
Letzte Aktualisierung:
03.12.2020
03.12.2020
Nein. Das Vorgehen der Schweizer Steuerbehörde ist korrekt. Auch wenn die Rente aus Frankreich dort versteuert wurde, wird sie in der Schweiz bei der Veranlagung für die Bestimmung des Steuersatzes zu 100 Prozent berücksichtigt.
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