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30.07.2019
Ja. Sobald Ihre Ehefrau das Rentenalter erreicht hat, kommt es zu einer Neuberechnung der Renten (Rentensplitting). Das gilt auch dann, wenn Ihre Frau den Bezug der Rente aufschiebt und weiter arbeitet. Der Zeitpunkt des Split tings richtet sich nach dem Renten alter – und nicht nach dem Bezug der Rente. Splitting bedeutet, dass die von Ihnen und Ihrer Frau während der Ehe erzielten Ein kommen halbiert und je die Hälfte dem anderen Partner gut geschrieben wird. Für die Jahre vor der Ehe werden Ihnen und Ihrer Frau jeweils die eigenen Ein kommen angerechnet. Das Split tingsystem führt also zu einem Rentenausgleich zwischen Ihnen und Ihrer Frau. Dazu kommt: Der Gesamtbetrag der beiden Renten darf höchstens 150 Prozent einer maximalen Einzelrente betragen, also zurzeit 3555 Franken pro Monat.Wenn Ihre Frau ein Jahr weiter arbeitet, bringt das einen Renten zuschlag von 5,2 Prozent. Dieser Zuschlag fällt nicht unter die Plafonierung. Das bedeutet: Sie können auf diese Weise die Ehe paarrente über 150 Prozent hinaus erhöhen.
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