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K-Geld 02/2020
01.04.2020
Neben den Einzahlungen in den Erneuerungsfonds können Sie auch die Betriebs- und Nebenkosten abziehen. Nicht abzugsberechtigt sind die Kosten für den privaten Verbrauch – beispielsweise für Wasser, Strom, Heizung, Kehricht oder Kabelfernsehen.
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