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Ja, das Todesfallkapital oder allenfalls eine Rente würde Ihre Lebenspartnerin erhalten. Das Altersguthaben fällt nicht in die Erbmasse, deshalb würden Ihre Kinder nichts bekommen. Sofern Sie sich bei der Pensionierung aber das Kapital aus der Pensionskasse auszahlen lassen und erst dann sterben, fällt das zum Todeszeitpunkt noch vorhandene Geld in die Erbmasse und wird gemäss Gesetz und Ihren allfälligen Anordnungen im Testament unter den Erben aufgeteilt.
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