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K-Geld 02/2021
31.03.2021
Nein. Bei den 0,65 Prozent handelt es sich um den Bruttozins. Davon wurden 35 Prozent Verrechnungsteuer abgezogen. Das heisst: Fr. 227.50 wurden als Verrechnungssteuer an den Bund überwiesen. Diesen Betrag erhalten Sie zurück, wenn Sie den Bruttozinsertrag von 650 Franken in Ihrer Steuererklärung deklarieren und die Verrechnungssteuer zurückfordern.
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