Inhalt
K-Geld 05/2022
25.10.2022
Nein, sofern Sie eine neue Stelle antreten, bei der Sie mindestens 21'510 Franken pro Jahr verdienen. Dann sind Sie obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert und verpflichtet, das Altersguthaben Ihrer alten Pensionskasse auf jene des neuen Arbeitgebers zu überweisen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden