Beratung
Kann ich die neue Badewanne als Unterhaltskosten in der Steuererklärung abziehen?
| «Ich habe meine alte Badewanne durch eine vollverglaste Duschkabine ersetzt. Die Kosten: rund 3000 Franken für Glaswände und Pendeltür sowie 650 Franken für die Duschtasse. Der Ersatz durch eine ähnliche Badewanne wie meine bisherige hätte rund 1500 Franken gekostet. Diesen Betrag zog ich in der Steuererklärung bei den Unterhaltskosten ab. Das Steueramt akzeptierte dies nicht, sondern nur die Kosten der Duschtasse. Ist das zulässig?»
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