Beratung
Wird ein Darlehen zum Erbvorbezug?
| «Meine Frau und ich haben unserer älteren Tochter vor Jahren 95000 Franken als zinsloses Darlehen gegeben. Sie hat damit ein Haus mitfinanziert. Unsere jüngere Tochter soll aber nicht benachteiligt werden, wenn es nach unserem Tod zum Erbgang kommt. Deshalb sollen die 95000 Franken nun als Erbvorbezug gelten, die später auszugleichen sind. Und zwar zu einem höheren Wert, weil ja der Wert der Liegenschaft gestiegen ist. Können wir das durchsetzen?»
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