Beratung
Freizügigkeit: Muss ich den Kapitalgewinn versteuern?
«Demnächst werde ich mein Freizügigkeits-Fondskonto auflösen. Das Kapital von gut 500000 Franken setzt sich aus rund 350000 Franken ursprünglichen Einzahlungen, 50000 Franken Vermögenserträgen und 100000 Franken Kapitalgewinn zusammen. Kapitalgewinne sind für Private ja steuerfrei. Dennoch verlangt das Steueramt, dass ich beim Bezug auch den Kapitalgewinn versteuern muss. Ist das korrekt?»
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