Beratung
Ist die Überweisung aufs Freizügigkeitskonto erlaubt?
«Mein Mann ist 63 Jahre alt und arbeitet neu 60 Prozent an einer neuen Stelle. Als ehemaliger Firmeninhaber hatte er eine Basisvorsorge und einen Kaderplan, in welche er Einkäufe tätigte. Mein Mann soll nun das Geld aus dem Basisplan zur Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen. Beim Kaderplan ist aufgrund der dreijährigen Sperrfrist noch kein Kapitalbezug möglich. Aber mein Mann möchte aus Steuergründen keine Rente beziehen, sondern dieses Geld auf ein Freizügigkeitskonto überweisen. Ist das zulässig?»
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