Beratung
Ist ein Umwandlungssatz von 4,8 Prozent zulässig?
«K-Geld hat die Zinssätze von Pensionskassen verglichen (K-Geld 6/2023). Dabei wies die PKG Pensionskasse mit 5,2 Prozent den tiefsten Umwandlungssatz aus. Bei meiner Vorsorgeeinrichtung, der Bernischen Pensionskasse, liegt der Umwandlungssatz im Alter 65 sogar bei nur 4,8 Prozent. Ist das rechtens?»
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