Gilt für Überstunden ein tieferer Steuersatz?
«Mein Mann arbeitet als Bereichsleiter in einem internationalen Industriebetrieb und muss oft Überstunden leisten. Im letzten Jahr wurde vereinbart, dass die Überstunden für die Jahre 2010 bis 2018 nachträglich ausbezahlt werden. Gibt es eine Möglichkeit, dass diese einmalige Auszahlung separat und zu einem tieferen Satz besteuert wird?»
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