Beratung
Selbstanzeige: Erhalte ich rückwirkend alle Verrechnungssteuern zurück?
| «Ich werde mich bei den Steuerbehörden selber anzeigen, weil ich in den letzten zehn Jahren Werte für die Vermögens- und Einkommenssteuer unvollständig deklariert habe. Kann ich mir dann für diese zehn Jahre auch die Verrechnungssteuer anrechnen lassen, die ich ja nie zurückerhalten habe?»
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